Das Hinweisgeberschutzgesetz steht im Zentrum des europäischen Bemühens, Whistleblower zu schützen und eine Kultur der Transparenz und Rechenschaftspflicht zu fördern. Gemäß der EU-Richtlinie 2019/1937 sind wir als Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten.
Schutz für Whistleblower
Die EU-Richtlinie und das nationale Hinweisgeberschutzgesetz legen fest, dass Unternehmen Whistleblower besser schützen müssen, wenn sie Gesetzesverstöße innerhalb des Unternehmens melden. Dies geschieht durch die Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems, das als sicherer Kanal für Meldungen dient. Dieser Schutz gilt nicht nur für Mitarbeitende, sondern auch für Vertriebspartner, Kunden und Dienstleistende.
Unser Engagement für Ihre Sicherheit
Als Unternehmen ist es unsere Verantwortung, einen sicheren Raum für die Meldung von Missständen zu schaffen und Whistleblower vor Repressalien zu schützen. Wir nehmen die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes ernst und setzen uns dafür ein, dass unsere Mitarbeitenden sowie externe Partner geschützt sind, wenn sie Gesetzesverstöße melden.
Schützen Sie sich und andere – melden Sie Gesetzesverstöße
Whistleblower spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Fehlverhalten und der Sicherstellung von Integrität und Compliance innerhalb von Organisationen. Durch Ihr Engagement tragen Sie dazu bei, eine Kultur der Verantwortlichkeit zu fördern und das Vertrauen in unsere Organisation zu stärken.
Wir ermutigen alle Mitarbeitenden, Vertriebspartner, Kunden und Dienstleister, potenzielle Gesetzesverstöße oder ethische Verfehlungen zu melden. Ihr Beitrag ist entscheidend für die Sicherheit und Integrität unserer Organisation.
Kontaktieren Sie uns
Bei Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder zur Meldung von Gesetzesverstößen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Sicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sind für uns von höchster Bedeutung.